Frauentörn AGB

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen für den Karibik-Frauentörn 2026

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit uns (Maren Christoffer und Marie Schneider) über die Webseite www.marietim.ch/ladies-toern/ geschlossenen Reisevertrages. Mit dem Absenden der Anmeldung und Überweisung/Zahlung der Törngebühren erkennen Sie diese AGB an. 

1. Geltungsbereich / Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reiseverträge, die der Kunde bei dem Online-Shop der Webseite https://www.marietim.ch/ladies-toern/ abschließt. Für Segeltörns ist die Veranstalterin: 

Maren Christoffer
Blumenstraße 2
24937 Flensburg
Deutschland

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE301656575

(2) Das Online-Angebot richtet sich ausschließlich an Käufer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Die Lieferung, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter folgendem Link www.marietim.ch/ladies-toern-agb abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Vertragsschluss

Das Anmeldeformular, das detaillierte Reiseangebot sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Website unter https://www.marietim.ch/ladies-toern/ verfügbar. 

Alle Angebote auf unserer Website sind unverbindlich. Mit der Buchung unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrages, das auf unseren Leistungsbeschreibungen und Preisangaben basiert. Vor der Anmeldung zur Reise ist jede Teilnehmerin verpflichtet, sich mit den Details des Angebots, den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den allgemeinen Informationen zu den geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer vertraut zu machen. Die vorvertraglichen Informationen, die die Törnveranstalterin über wesentliche Merkmale der Reiseleistungen, den Reisepreis, etwaige Zusatzkosten und die Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stellt, sind Bestandteil des Vertrages.

Die Buchung ist grundsätzlich nur über unsere Website möglich. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Diese Annahme erfolgt durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung, wobei hierfür keine besondere Form erforderlich ist (eine Zahlungsbestätigung stellt keine Annahme dar). 

Das Absenden der Buchung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages, basierend auf den Buchungsangaben der Teilnehmerin. Die Törnveranstalterin ist frei in der Entscheidung, ob sie das Vertragsangebot der Teilnehmerin annimmt oder nicht. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars bietet die Teilnehmerin der Törnveranstalterin verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrages an. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Reisebestätigung (Annahmeerklärung) der Törnveranstalterin der Teilnehmerin zugeht. Die Teilnehmerin sollte ihre Anreise erst nach Erhalt dieser Bestätigung organisieren.

Mit der Anmeldung zur Reise erklärt die Teilnehmerin, dass ihr körperlicher und psychischer Gesundheitszustand die Teilnahme an der Reise sowie an den im Angebot enthaltenen Aktivitäten ermöglicht. Sollte die Veranstalterin nach der Buchung feststellen, dass die Teilnehmerin diese Bedingungen nicht erfüllt, ist sie berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung wird nicht als Kündigung aus Gründen, die die Veranstalterin zu vertreten hat, gewertet.

3. Zahlungsbedingungen

Der Vertrag kommt zustande mit der Zahlung des vereinbarten Reisepreises und dem Erhalt der Annahmebestätigung. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer (19%). Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsanbieter Stripe. 

4. Leistungen

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Törnbeschreibung sowie den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

Im Reisepreis enthalten sind die Bereitstellung eines Segelkatamarans, der Skipperin sowie der Co-Skipperin, sowie alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Kaution zur Absicherung von Schäden am Schiff wird ebenfalls von uns gestellt.

Im Reisepreis nicht enthalten sind: Kosten für An- und Abreise, Kosten im Rahmen der Bordkasse (Verpflegung, Verpflegung der Skipperinnen, Marinagebühren, Treibstoff, Restaurantkosten) und Leistungen von Drittanbietern am Urlaubsort (bspw. Mietwagen, Transfers).

An- und Abreise zum Segeltörn sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und von den Teilnehmerinnen selbstständig zu organisieren. Die Teilnehmerinnen tragen Sorge darüber, dass sie rechtzeitig am Treffpunkt eintreffen. Etwaige Mehrkosten aufgrund von Verspätungen bei der Anreise (beispielsweise weil die Gruppe den Liegeplatz bereits verlassen musste) tragen die Teilnehmerinnen selbst. 

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von der Reisebeschreibung, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht beeinträchtigen.

Dies kann zum Beispiel den Wechsel auf ein gleich- oder höherwertiges Schiff, den Wechsel auf eine andere, auch englischsprachige Skipperin oder Änderungen an festen Fahrtzeiten und/oder der Route umfassen, die aufgrund von unvorhersehbarem Hoch- oder Niedrigwasser sowie aus Sicherheits- oder Witterungsgründen erforderlich werden können. 

Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn ihr Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert wird. Dies richtet sich insbesondere nach der Reisedauer, der Reisezeit und dem Reisepreis. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen Mängel aufweisen.

Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie unverzüglich über die Änderungen informieren. In diesem Fall bieten wir der Reisenden gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

Wenn Routen und Zeitpläne nicht bereits in der Reisebeschreibung festgelegt sind, wird die Skipperin diese in Absprache mit den Teilnehmerinnen bestimmen. Abweichungen davon, die die Skipperin aus seemännischen, nautischen oder ausbildungstechnischen Gründen für notwendig hält, sind jederzeit möglich, ohne dass dadurch ein Reisemangel begründet wird.

Die Veranstalterin kann nicht garantieren, dass alle Komponenten der Yacht jederzeit einwandfrei funktionieren. Eine Hochseeyacht besteht aus vielen Bauteilen, die unter extremen Bedingungen (Seegang, Vibrationen, Feuchtigkeit) in Betrieb sind. Daher sind das Auftreten und die Behebung von Defekten ein natürlicher Bestandteil des Lebens auf einer Yacht. Ernsthafte technische Probleme werden durch den Mechaniker des Vercharterers behoben. Sollte der Mechaniker nicht in der Lage sein, zur Yacht zu gelangen, oder im Falle kleinerer Schäden und Pannen, umfasst die aktive Teilnahme der Teilnehmerin auch die Hilfe bei der Behebung der Panne, solange dies ihre Möglichkeiten nicht übersteigt.

Die Notwendigkeit von Reparaturen während des Segeltörns kann zu unvorhergesehenen Aufenthalten in den Häfen führen. Solche Aufenthalte sind rechtlich nicht relevant, wenn sie bei Reisen mit einer Dauer von bis zu einer Woche 24 Stunden und bei Reisen mit einer Dauer von bis zu zwei Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.

Hafenaufenthalte aufgrund von schlechtem Wetter oder widrigen Bedingungen stellen keinen Mangel dar. 

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt hat schriftlich per E-Mail an maren@marenchristoffer.de zu erfolgen. Tritt die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch gemäß § 651h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Reisevorbereitungen sowie für Aufwendungen verlangen.

Bei einem Rücktritt von der Segelreise gelten folgende Regelungen:

  • Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt berechnen wir pauschal 30 % des Reisepreises,
  • ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
  • ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

Bei einer Rücktrittserklärung geben Sie bitte die Kontoverbindung an, auf die Ihr Guthaben überwiesen werden soll.

Soll eine Ersatzperson (Dritte) anstelle einer gebuchten und bestätigten Teilnehmerin in den Reisevertrag eintreten, muss uns dies mitgeteilt werden. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson die besonderen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Dritte in den Reisevertrag ein, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Vorgang. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften die angemeldete Teilnehmerin und die Ersatzperson für den anteiligen Reisepreis und die durch die Anmeldung der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten gesamtschuldnerisch.

Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall der Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin

Wir sind berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder bekannt noch vorhersehbar waren.

Zu solchen Umständen zählen insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, extremes Wetter, unvorhersehbare Einsatzunfähigkeit des Schiffes sowie die Unmöglichkeit, Ersatz zu beschaffen.

In einem solchen Fall hat die Teilnehmerin das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche aus unserem aktuellen Leistungsangebot anzubieten.

Sollten Umstände eintreten, die den Rücktritt durch uns erforderlich machen und die wir nicht zu vertreten haben, behalten wir uns auch hier das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.

Wir sind berechtigt, den Törn bis zu 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen und vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindesteilnehmerzahl (4 Personen) nicht erreicht wird. Die Teilnehmerin wird ausschließlich per E-Mail über eine Absage des Segeltörns informiert. Nach der Absage erhält die Teilnehmerin ihre Zahlung unverzüglich und ohne Abzüge zurück. Die Obergrenze der Rückzahlung entspricht den auf der Webseite angegebenen Törngebühren. 

Eine Kündigung ist zudem gerechtfertigt, wenn wir die Durchführung der Reise nach Abmahnung der Reisenden aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder anderweitig vertragswidrigen Verhaltens der Teilnehmerin für nicht (länger) zumutbar halten. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Konsum von illegalen Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss von der Reise führen, ohne dass die Teilnehmerin für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sollte die Teilnehmerin durch gravierendes und hartnäckiges Fehlverhalten während der Reise die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze gefährden, kann die Veranstalterin/Skipperin  ihr die Weiterreise verbieten, ohne dass eine Entschädigung für den Ausschluss erfolgt. Sämtliche Kosten für einen weiteren Aufenthalt im Ausland sowie für die Rückreise trägt in einem solchen Fall ausschließlich die Teilnehmerin.

Wird der Vertrag gekündigt, können wir für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies kann bei Segelreisen ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn:

  1. die Teilnehmerin nicht in der Lage ist, die Reise aufgrund von Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen anzutreten oder fortzusetzen,
  2. die Reise nur mit einer Hilfsperson angetreten werden kann, diese jedoch nicht vorhanden ist,
  3. das Verhalten der Teilnehmerin die Sicherheit oder den ungestörten Ablauf der Reise oder der anderen Reisenden, der Mannschaft oder des Schiffes gefährdet oder gefährden könnte.

In einem solchen Fall sind wir nicht verpflichtet, den Reisepreis zurückzuzahlen. Kosten und Auslagen für die Ausschiffung und eine außerplanmäßige Heimreise trägt in diesem Fall die Teilnehmerin.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten im Falle von Krankheit oder Unfall.

8. Widerrufsrecht

Die Törnveranstalterin weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.


9. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Reiseveranstalters für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie für die Richtigkeit der Reisebeschreibungen und der angegebenen Leistungen.

Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurde oder wir für einen Schaden, der dem Reisenden entstanden ist, allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften bestehen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Bedingungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann, können wir uns auf diese berufen.

Die Törnveranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet sind und somit für die Teilnehmerin klar erkennbar ist, dass diese nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Veranstalterin sind.

Die Yacht ist vom Vercharterer gemäß den landesüblichen Bestimmungen haftpflicht- und vollkaskoversichert. Zur Deckung von Schäden am Schiff stellen wir die Kaution. Eine gemeinschaftliche Haftung der Crew für Schäden am Schiff besteht nicht. Der Verursacher von Schäden haftet grundsätzlich selbst. Die Versicherung der Yacht deckt jedoch keine Schäden ab, die eine Teilnehmerin während des Segeltörns erleiden könnte. Segeln ist eine risikoreiche Sportart, bei der es zu Verletzungen kommen kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass viele private Haftpflichtversicherungen im Rahmen des Segelns als sogenannter „gefahrgeneigter Sport“ einen Haftungsausschluss in ihren Bedingungen enthalten. Ein möglicher Versicherungsschutz kann durch eine sogenannte Kojenversicherung erlangt werden.

Wir haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände/Wertsachen von Törnteilnehmerinnen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Falls die Yacht verspätet ist, erfolgt keine Erstattung für einen verpassten Rückflug. Wir empfehlen dringend, bei der Buchung des Rückflugs Zeitreserven einzuplanen und eine Rücktrittsversicherung für den Flug abzuschließen.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden und Geltendmachung von Ansprüchen

Die Reisende hat der Törnveranstalterin einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Jede Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich der Skipperin oder Co-Skipperin mitzuteilen. Kommt eine Reisende diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, stehen ihr Ansprüche insoweit nicht zu. 

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsvorschriften

Die Teilnehmerin ist verpflichtet, während der Reise die für den Grenzübertritt ihres Heimatlandes sowie der voraussichtlichen Reiseländer erforderlichen Dokumente bereitzuhalten. Sie ist selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und insbesondere die erforderlichen Visa zu besorgen. 

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmerin, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zustellung notwendiger Visa durch die zuständigen ausländischen Vertretungen, wenn die Teilnehmerin uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, wir haben die Verzögerung selbst zu vertreten.

12. Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit

An einem Streitbeilegungsverfahren werden wir nicht teilnehmen. Bei Streitigkeiten ist die Verbraucherschlichtungsstelle zuständig: Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Ref. 216
Postfach 80 01, 53105 Bonn

Gerichtsstand ist Flensburg, Deutschland.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Bedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer vertraglichen Lücke.

14. Datenschutz

Alle Personen- und Kontaktdaten, die der Törnveranstalterin von der Teilnehmerin zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden der Veranstalterin einzig für die Organisation der Pauschalreise, oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Stand: März 2025